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positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei den Vertrags-
verhandlungen, anwen-dungstechnischer Beratung und ähnlichem
Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder
wegen Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlagens oder
Nichtvornahme oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung haften wir nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder
Mitarbeiter bzw. unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten unserer
Mitarbeiter und Handelsvertreter. Beanstandungen unserer Lieferungen
oder Leistungen einschließlich von Falschlieferungen sind
innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware oder Erbringung der
Leistung, bei Vorliegen verdeckter Fehler innerhalb einer Woche nach
Entdeckung des Fehlers schriftlich mitzuteilen, sofern der Kunde
Kaufmann ist.
Lieferfristen und Liefertermine sind aus produktionstechnischen
Gründen als Circa-Fristen bzw. Termine zu verstehen. Lieferungen
und Leistungen, die infolge von und nicht zu vertretenden Umstände
unterbleiben oder sich verzögern einschließlich von
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- oder
sonstigen konkret unvorhersehbaren Hindernissen, die bei uns oder
unserem Lieferanten eintreten, berechtigt und, entsprechend später
zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass dem Kunden deswegen Anspruch auch Schadenersatz zusteht. Dies
gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse in einem Zeitpunkt
auftreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechselforderungen ist Zwickau.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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